Auf das Abmähen von Wegrändern im Sommer verzichten
Blühende Kräuter am Wegrand sind nicht nur eine bunte Bereicherung der Landschaft. Sie bieten auch Nahrung und Lebensraum für zahlreiche Insekten. Besonders den Rebhuhnküken kommt dieser Reichtum zu Gute, denn sie benötigen in ihren ersten Lebenswochen eine eiweißreiche, tierische Kost. Ausgewachsene Rebhühner ernähren sich vorwiegend von den jungen Trieben und den Samen der Wildkräuter.
Wenn Sie den Speiseplan unserer Rebhühner bereichern möchten, mähen Sie Wegränder erst nach Ende der Vegetationsperiode, das heißt im September.
Aufwand und Kosten:
Organisationsaufwand gering, keine Kosten.
Die Vegetation den Winter über an Feldrainen belassen
Die Vegetation an Feldrainen, Graben- und Wegrändern bietet den Rebhühnern im Winter Deckung vor Beutegreifern. Im Frühjahr, wenn die Pflanzen ringsum noch klein sind, findet das Rebhuhn dort geschützte Neststandorte. Daher sollten Sie diese Altgrasbestände im zweiten Jahr frühestens nach Abschluss der Brutperiode, das bedeutet Ende Juli mähen.
Aufwand und Kosten:
Der Organisationsaufwand ist gering, Kosten entstehen keine.
Achtung: diese Maßnahme ist dann besonders sinnvoll, wenn sie mehrere Jahre hintereinander betrieben wird.
Blühstreifen im Acker anlegen
Ein Blühstreifen ist eine wundervolle Bereicherung der Landschaft. Er bietet dem Rebhuhn und vielen anderen Tierarten Nahrung, Nistgelegenheit und Lebensraum. Daneben dient er als Rückzugsgebiet und "Straße" zwischen unterschiedlichen Lebensräumen.
Aufgrund seiner vielfältigen Funktionen haben wir dem Blühstreifen eine eigene Seite gewidmet. Dort finden sie mehr Informationen zu Anlage und Pflege. -> zum Blühstreifen.
Achtung:
Der Blühstreifen kann besonders Rebhuhn-freundlich gepflegt werden:
- Belassen Sie die Vegetation des Blühstreifens den Winter über als Nahrungsquelle und Deckung für die Rebhühner.
- Sähe Sie im Frühjahr die Hälfte des Streifens neu ein (nach oberflächlicher Bodenbearbeitung).
- Die andere Hälfte bleibt zwei- oder mehrjährig bestehen.
Auf diesem Wege entsteht eine abwechslungsreiche Vegetation. Die dichtere, mehrjährige Vegetation dient den Rebhühnern als Neststandort. Die neue Ansaat ist lückenhafter und damit ideal für nahrungssuchende Küken.
Aufwand und Kosten:
Mit folgendem Aufwand müssen Sie rechnen:
Ansaat, Pflegeschnitt
auf guten Böden (Ackerzahl > 30) ein bis zweimal jährlich mähen
auf mageren Böden je nach Wüchsigkeit einmal jährlich mähen oder im Abstand mehrerer Jahre im Herbst mähen oder mulchen
viele Blühstreifen in einem Verbund sind leichter zu pflegen, als einzelne, zerstreut liegende Streifen.
Das kostet der Blühstreifen:
- Verlust an Produktionsfläche
- Saatgut
Förderung:
Blühstreifen werden seit 2015 wieder nach dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm KULAP im Bereich Biodiversität - Artenvielfalt gefördert und zwar im Rahmen folgender Maßnahmen:
- B47 - Jährlich welchselnde Blühflächen mit 600 €/ha Blühflächen oder
- B48 - Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur bis EMZ 5000 mit 600 €/ha, je weitere 100 EMZ +15 €/ha
Weitere Infomationen, das Merkblatt und den Antrag zur Föderung von Agrarumweltmaßnahmen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums:
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11028/
Feldsäume vergrößern
Feldsäume sind ein wichtiger Lebensraum für das Rebhuhn. Sie werden zur Nahrungssuche und als Neststandort genutzt. Sie stellen außerdem ein wichtiges Rückzugsgebiet dar, wenn Mäh- und Ernte-Arbeiten auf angrenzenden Feldern erfolgen.
Vergrößern Sie Feldsäume auf eine Breite von sechs bis zehn Meter. Schmalere Streifen locken zwar auch Rebhühner an, sie werden dort aber leichter von Beutegreifern gefunden. Wenn die Mahd auf diesen Flächen erst nach Abschluss der Brutperiode Ende Juli erfolgt, ist der Nutzen für die Rebhendl maximal.
Aufwand und Kosten:
Geringer Organisationsaufwand, geringer Verlust von Produktionsfläche. Die Vergrößerung eines 2m breiten Feldsaumes auf 8 m Breite benötigt auf 100 m Länge 0,06 ha Fläche.
Bracheinseln anlegen
Mit einer Bracheinsel schaffen Sie Lebensraum für das Rebhuhn. Im Winter und während der Erntezeit ist die Bracheinsel meist die einzige Struktur, in die sich die Feldbewohner zurückziehen können.
Wählen Sie eine Fläche, die keinen vollen Ertrag liefert. Das kann zum Beispiel eine Fläche sein, die zu nass oder zu trocken ist. Auch Flächen, deren Bewirtschaftung erschwert ist, z.B. Zwickel oder Flurstücke in Randlage sind geeignet. Wenn die Bracheinsel an eine Hecke, ein Feldgehölz oder ein Gewässer anschließt, wird ihr ökologischer Wert stark gesteigert.
Nach 3 bis 5 Jahren können Sie die Fläche rotieren lassen. Das hat mehrere Vorteile:
In den Brachejahren erholt sich der Boden von der intensiven und teils einseitigen Beanspruchung durch die Feldfrüchte
- Der Boden ist langfristig landwirtschaftlich nutzbar, weil eine Sukzession mit Gehölzen verhindert wird
- Die Flächen müssen nicht gemeldet und berechnet werden
Am besten legen Sie bis zu 10% eines Feldstücks als Brache an. Bei einem 1 ha großen Feldstück entspricht dies einem Streifen von 10 x 100 m oder einem Eck von gut 30 x 30 m.
Aufwand:
Zur Anlage keiner. Am besten führen Sie im Herbst eine Mulchmahd auf der Bracheinsel durch. Sie können aber auch erst nach 2-3 Jahren mähen.
Kosten:
Ertragseinbuße über verringerte Produktionsfläche.
Förderung:
Im Rahmen des Vertragsnaturschutz-Programms (VNP):
- Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen (H12 - H14); Bewirtschaftungsruhe 15.3. – 31.8.; Ackerlagen mit EMZ bis 2500: 245 €/ha; EMZ 2501–3500: 445 €/ha; EMZ ab 3501: 700 €/ha mit Zusatzleistung
- N11 Verzicht auf jegliche Düngung zusätzlich 180 €/ha oder
- N12 Verzicht auf Mineraldünger und organische Düngemittel (außer Festmist) zusätzlich 130 €/ha
- Brachlegung von Wiesen aus Artenschutzgründen (H29) mit Bewirtschaftungsruhe vom 15.03. bis einschl. 01.08. mit 300 €/ha
Mehr Information finden Sie im Förderwegweiser des StMELF:
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11028/
Stoppelfelder nicht sofort umpflügen
Im Winter ist die Nahrung für Rebhühner knapp. Stoppelfelder sind dann wichtige Nahrungsflächen, auf denen überwinternde Insekten und Körner gefunden werden. Einige Ackerwildkräuter blühen erst zur Gertreidereife und bilden ihre Samen auf der Stoppel. Bleibt die Bearbeitung der Stoppel aus, können diese Samen zur Reife gelangen. Sie werden damit für das Rebhuhn nutzbar.
Helfen Sie dem Rebhuhn, indem Sie Stoppelfelder stehen lassen! Von einem großen Stoppelfeld profitiert das Rebhuhn natürlich am meisten. Aber auch ein Streifen von nur 10 Meter Breite am Schlagrand ist hilfreich. Oder Sie heben das Gerät bei der Bearbeitung auf ca. 10 m Länge aus und erzeugen so eine Aussparung.
Wenn möglich, lassen Sie die Stoppeln den Winter über stehen.
Aufwand und Kosten:
Geringer Organisationsaufwand. Kosteneinsparung durch Arbeitszeitgewinn und geringeren Kraftstoffverbrauch.
Ertragseinbußen auf den Maßnahmenflächen können 10 bis 15% betragen.
Förderung:
Förderung ab 2015 durch das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) für den Biotoptyp Acker mit der Maßnahme
- Stoppelbrache als Einzelleistung (H15) mit 130 €/ha
Mehr Information finden Sie im Förderwegweiser des StMELF:
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11028/
Frühjahrsarbeiten auf Grünflächen im März abschließen
Ende März haben sich Rebhahn und Henne meist gefunden. Die Rebhenne beginnt dann an einem geeigneten Ort mit dem Nestbau. Je nach Witterung kommt es zwischen April und Anfang Mai zu Eiablage.
Schließen Sie daher alle Frühjahrsarbeiten auf Grünflächen bis Ende März ab. So vermeiden Sie eine Störung der Rebhenne in einer sensiblen Zeitperiode.
Förderung:
Förderung ab 2015 durch das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) für den Biotoptyp Wiesen mit den Maßnahmen
- 2.1 Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume mit Schnittzeitpunktauflage 01.08. (H24/F24) mit 375 €/ha oder Schnittzeitpunkt 01.09. (H25/F25) mit 425 €/ha
- 2.2 Brachlegung von Wiesen aus Artenschutzgründen (H29), Bewirtschaftungsruhe vom 15.03. bis einschl. 01.08. mit 300 €/ha
Rebhuhn-freundlich mähen
Richtiges Mähen kann das Leben viele Rebhühner retten.
Versuchen Sie folgende Punkte zu beachten:
- Mähen Sie Felder und Wiesen mit möglichen Neststandorten frühestens Ende Juli. Dann ist das Brutgeschäft beendet und die Jungvögel haben das Nest verlassen. Häufig werden Gelege durch frühe Mähtermine zerstört. Auch Jungvögel können dabei zu Tode kommen, wenn sie noch nicht fliegen können.
- Mähen Sie langsam und achten Sie vor allem in Klee- und Luzerneschlägen auf Anzeichen von Rebhühnern. Dort nisten sie besonders gerne. Auch in Wintergetreidefeldern kann man mit Rebhühnern rechnen.
- Mähen Sie von von innen nach außen. Die Vögel werden so rechtzeitig von der Fläche vertrieben.
Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, bestimmte Flächen vor Ende der Brutperiode im Juli zu mähen. Lassen Sie in diesem Fall ungemähte Streifen von mindestens 5 m Breite stehen. Dorthin können sich die Rebhühner zurückziehen. Die Streifen bieten Deckung und ein minimales Nahrungsangebot. Sie können dann beim nächsten Mahdtermin geschnitten werden.
Aufwand und Kosten:
Der Aufwand ist gering bis mäßig, je nachdem, ob zusätzliche Mähtermine durchgeführt werden. Außer für den zusätzlichen Mähtermin entstehen keine weiteren Kosten.
Förderung:
Förderung ab 2015 durch das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) für den Biotoptyp Wiesen mit den Maßnahmen
- 2.1 Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume mit Schnittzeitpunktauflage 01.08. (H24/F24) mit 375 €/ha oder Schnittzeitpunkt 01.09. (H25/F25) mit 425 €/ha
- 2.2 Brachlegung von Wiesen aus Artenschutzgründen (H29), Bewirtschaftungsruhe vom 15.03. bis einschl. 01.08. mit 300 €/ha
Mehr Information finden Sie im Förderwegweiser des StMELF:
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11028/
Mehr Informationen:
Wie Sie Wiesenbrüter-freundlich Mähen erfahren Sie in der Broschüre der deutschen Wildtier-Stiftung: www.deutschewildtierstiftung.de/fileadmin/templates/dewist/images/02_Schuetzen/03_Ratgeber/Downloads/schuetzen_ratgeber_maehtod.pdf
Trockene Sandmulden pflegen
Rebhühner nutzen Sandmulden, um ausgiebige Staubbäder zu nehmen. Auf diese Weise pflegen sie ihr Gefieder und beugen Parasitenbefall vor.
Tun Sie dem Rebhuhn einen Gefallen und pflegen Sie Sandmulden, indem Sie übermäßigen Bewuchs zurückschneiden.
Wo es keine Sandmulden gibt, können Sie kleine, umgepflügte Sandinseln anlegen. Mischen Sie dazu feinkörnigen Sand mit feingesiebter Erde und etwas Holzasche. Geben Sie eine Schaufel voll Splitt dazu. Die kleinen Steinchen werden von den Rebhühnern zur Unterstützung der Verdauung aufgenommen.
Kosten und Aufwand:
- bei bereitsbestehenden Sandmulden: minimaler Zeitaufwand, keine Kosten
- ansonsten: etwa 1 Stunde Zeitaufwand für die Anlage einer Sandmulde, keine Kosten
Auf Pestizide und Kunstdünger verzichten
Auf ungedüngten, nicht gespritzten Feldern und Wiesen gibt es ein vielfältigeres Angebot an Insekten und Wildkräutern, von denen sich das Rebhuhn ernährt. Zudem werden dann weniger Chemikalien über die Nahrungskette aufgenommen. Das fördert die Gesundheit der Rebhühner.
Kosten und Aufwand:
Kosten können durch Ertragsminderung entstehen und sind abhängig von der jeweiligen Fläche. Sie sparen sich die Ausgaben für das Dünge- und Spritzmittel.
Förderung:
Im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) für die Biotoptypen Acker und Wiese durch die Maßnahmen
- Extensive Ackernutzung für Feldbrüter und Ackerwildkräuter (H11) mit 420 €/ha mit dem Zusatz
- N11 Verzicht auf jegliche Düngung zusätzlich 180 €/ha oder
- N12 Verzicht auf Mineraldünger und organische Düngemittel (außer Festmist) zusätzlich 130 €/ha
-
Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume (H21-H26, F22-F26) mit Schnittzeitpunktauflage 01.06. 230 €/ha, 15.06. 320 €/ha, 01.07. 350 €/ha, 01.08. 375 €/ha und 01.09. 425 €/ha oder Mahd bis einschließlich 14.06., Bewirtschaftungsruhe bis einschließlich 31.08. 390,– €/ha mit dem Zusatz
- N21 Verzicht auf jegliche Düngung und chem. Pflanzenschutzmittel 150 €/ha, als Einzelleistung H27 350 €/ha oder
- N22 Verzicht auf Mineraldünger, organische Düngemittel (außer Festmist) und chem. Pflanzenschutzmittel 90 €/ha
Im Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) im Rahmen des Boden- und Wasserschutz durch die Maßnahme
- B30 – Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten mit Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz mit 350 €/ha
Mehr Information finden Sie im Förderwegweiser des StMELF:
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11028/
Umwandlung von Acker- in Grünland und Extensivierung bestehenden Grünlands
Förderung durch das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) im Rahmen der Maßnahmen
- Umwandlung von Acker- in Grünland entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten (B28) mit 370 €/ha
- Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten mit Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz (B30) mit 350 €/ha
- Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern (B41) mit 250 €/ha (keine Auflagen für Düngung und Pflanzenschutz)
Weitere Infomationen, das Merkblatt und den Antrag zur Föderung von Agrarumweltmaßnahmen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums:
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11028/