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Bracheinseln anlegen

Samenfressender Stieglitz. Foto: M. Bosch, LBV-Archiv
Samenfressender Stieglitz. Foto: M. Bosch, LBV-Archiv

 

Tausende von Hektar Brachen sind wieder in die Nutzung genommen worden, nachdem die Stilllegungsprämie abgeschafft worden ist. Damit ist ein wichtiger Lebensraum  aus unserer Landschaft verschwunden. Viele Vögel wie Wachtel, Stieglitz, Sumpfrohrsänger, Dorngrasmücke, Goldammer und Hänfling haben mit den Bracheflächen ihre Heimat verloren.

Was kann ich tun?

Foto: M. Börner, www.lebensraum-brache.de
Foto: M. Börner, www.lebensraum-brache.de

Mit einer Bracheinsel schaffen Sie Lebensraum für viele Vögel. Aber auch Feldhase, Mauswiesel und Hermelin finden hier Unterschlupfmöglichkeiten. Schmetterlinge, Honigbienen und Hummeln nutzen die Bracheinsel zur Nahrungssuche.

Im Winter und während der Erntezeit ist die Bracheinsel meist die einzige Struktur, in die sich die Feldbewohner zurückziehen können.

 

 

Wie gehe ich vor?

Wählen Sie eine Fläche, die keinen vollen Ertrag liefert. Das kann zum Beispiel eine Fläche sein, die zu nass oder zu trocken ist. Auch Flächen, deren Bewirtschaftung erschwert ist, z.B. Zwickel oder Flurstücke in Randlage sind geeignet. Wenn die Bracheinsel an eine Hecke, ein Feldgehölz oder ein Gewässer anschließt, wird ihr ökologischer Wert stark gesteigert.

Nach 3 bis 5 Jahren können Sie die Fläche rotieren lassen. Das hat mehrere Vorteile:

  • In den Brachejahren erholt sich der Boden von der intensiven und teils einseitigen Beanspruchung durch die Feldfrüchte

  • Der Boden ist langfristig landwirtschaftlich nutzbar, weil eine Sukzession mit Gehölzen verhindert wird
  • Die Flächen müssen nicht gemeldet und berechnet werden

 

Am besten legen Sie bis zu 10% eines Feldstücks als Brache an. Bei einem 1 ha großen Feldstück entspricht dies einem Streifen von 10 x 100 m oder einem Eck von gut 30 x 30 m.

 

 

Aufwand und Kosten

Aufwand:

Zur Anlage keiner. Am besten führen Sie im Herbst eine Mulchmahd auf der Bracheinsel durch. Sie können aber auch erst nach 2-3 Jahren mähen.  

Kosten:

Ertragseinbuße über verringerte Produktionsfläche.

 

 

Förderung

Im Rahmen des Vertragsnaturschutz-Programms (VNP):

  • Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen (H12 - H14); Bewirtschaftungsruhe 15.3. – 31.8.; Ackerlagen mit EMZ bis 2500: 245 €/ha; EMZ 2501–3500: 445 €/ha; EMZ ab 3501: 700 €/ha mit Zusatzleistung

    • N11 Verzicht auf jegliche Düngung zusätzlich 180 €/ha oder
    • N12 Verzicht auf Mineraldünger und organische Düngemittel (außer Festmist) zusätzlich 130 €/ha

  • Brachlegung von Wiesen aus Artenschutzgründen (H29) mit Bewirtschaftungsruhe vom 15.03. bis einschl. 01.08. mit 300 €/ha

 

Mehr Information finden Sie im Förderwegweiser des StMELF:

www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/11028/

Sie haben mitgemacht?

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen. Welche Maßnahmen haben Sie auf Ihrem Hof durchgeführt? Waren Ihre Hilfsmaßnahem erfolgreich?

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Als Dankeschön für Ihre Hilfe für die Natur erhalten die ersten 50 teilnehmenden Landwirte ein Geschenk vom LBV.

 

Mehr Information

Hier finden Sie mehr zum Thema: Was lebt auf der Bracheinsel.

Weitere nützliche Information und Ansprechpartner zu Fachfragen finden Sie auf www.lebensraum-brache.de

 

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